Zusammenfassung:
Die politische Debatte über Schwächen des EU-Außengrenzschutzes verengt sich auf quantitative Indikatoren wie die Zahl irregulärer Grenzübertritte. Diese Kennzahlen sind interpretationsbedürftig und blenden den rechtlichen Rahmen aus, der auch bei irregulärer Einreise den Zugang zum Asylverfahren garantiert. Als primärer Maßstab für die Funktionalität des Grenzmanagements sind sie daher ungeeignet. Die wissenschaftliche Forschungslage zeigt keine eindeutige Abschreckungswirkung verschärfter Grenzkontrollen. Rückgänge auf einzelnen Routen durch Vorverlagerung gehen häufig mit Ausweichbewegungen, einer Anpassung bzw. Professionalisierung des Schleuserwesens und höheren Risiken für Schutzsuchende einher. Von weiteren Verschärfungen der Grenzsicherung ist kein linearer Nutzen zu erwarten. Mit dem Europäischen Integrierten Grenzmanagement (EIBM) und dem Schengen-Aufsichtsverfahren verfügt die EU bereits über einen anspruchsvollen Maßstab für Grenzkontrollen, der mehr politische Aufmerksamkeit verdient. Die Umsetzung ist in allen Mitgliedstaaten stärker voranzutreiben; die derzeitigen Defizite rechtfertigen jedoch keine andauernden Binnengrenzkontrollen. Das Europäische Grenzmanagement wird kontinuierlich entlang der Achsen Externalisierung, Zentralisierung und Technologisierung ausgebaut. Zusätzliche Forderungen, etwa nach erneutem Ausbau von Frontex oder Aufbau von Drohnenkapazitäten, sind in diesem Kontext genau und sorgfältig auf Mehrwert und Machbarkeit zu prüfen. Eine harte Versicherheitlichung, der zufolge Grenzen primär als Verteidigungslinien definiert sind, würde einen Paradigmenwechsel mit hohen Rechts- und Legitimationskosten einleiten. Die Berufung auf hybride Bedrohungen oder nationale Notlagen als Rechtfertigung dafür, östliche EU-Außengrenzen zu schließen und das Asylrecht dort auszusetzen, taugt langfristig jedoch nicht als Maßstab zur Bewertung des regulären europäischen Grenzmanagements.