Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/328302 
Authors: 
Year of Publication: 
2019
Series/Report no.: 
Überschuldungsradar No. 2019/14
Publisher: 
Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (iff), Hamburg
Abstract: 
Am 16. Juli 2019 ist die "Restrukturierungsrichtlinie" der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun zwei – bzw. in Ausnahmefällen drei – Jahre Zeit zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Wenngleich die Richtlinie vornehmlich die vorinsolvenzliche Sanierung und die Entschuldung insolventer Unternehmer regelt, so dürften die EU-Vorgaben auch zu einer Neuordnung der Entschuldung von insolventen Verbrauchern in Deutschland führen. Dieses iff-Überschuldungsradar skizziert die entschuldungsrechtlichen Vorschriften der Richtlinie und diskutiert die anstehende Umsetzung durch eine Reform der Restschuldbefreiung im deutschen Insolvenzrecht. In diesem Zusammenhang wird auch für eine partielle Neuausrichtung des deutschen Entschuldungsrechts plädiert.
Document Type: 
Research Report

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