Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/327945 
Erscheinungsjahr: 
2024
Quellenangabe: 
[Journal:] WZB-Mitteilungen: Quartalsheft für Sozialforschung [ISSN:] 2943-6613 [Issue:] 186 (4/24) [Year:] 2024 [Pages:] 23-27
Verlag: 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin
Zusammenfassung: 
Gewalt zwischen ehemaligen oder aktuellen Beziehungspartner*innen, sogenannte Partnerschaftsgewalt, gibt es in allen gesellschaftlichen Schichten. In rund 80 Prozent der Fälle sind die Täter männlich und die Betroffenen weiblich. Im Jahr 2002 wurde ein zusätzliches zivilrechtliches Schutzinstrument für Betroffene entwickelt: das Gewaltschutzgesetz. Damit können diese bei Gericht niedrigschwellig und schnell Kontaktverbote für die Täter*innen erlangen. So jedenfalls die Theorie. Doch wie viel Schutz bietet das Gesetz tatsächlich für Betroffene?
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Article

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