Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/324875 
Erscheinungsjahr: 
2025
Schriftenreihe/Nr.: 
WSI Policy Brief No. 91
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Selbstständige werden durch das Sozialversicherungsrecht in Deutschland nur unsystematisch erfasst. In der Mehrzahl unterliegen sie keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Altersvorsorge. Die unzureichende sozialrechtliche Absicherung ist vorrangig ein deutsches Phänomen: Während Selbstständige in der Mehrzahl der EU-Länder durch die staatlichen Pflichtversicherungssysteme systematisch erfasst werden, ist die Pflichtversicherung in Deutschland entsprechend der Tradition der Bismarck'schen Sozialversicherung auf einige Sondergruppen Selbstständiger (bzw. Scheinselbstständiger) begrenzt. Dahinter steht die Vorstellung, dass die Selbstständigen für sich selbst vorsorgen können und nicht des kollektiven Schutzes der Solidargemeinschaft der Versicherten bedürfen (Schulze Buschoff 2005). Vor dem Hintergrund, dass die Annahme fehlender Schutzbedürftigkeit nicht der Realität entspricht, wird schon seit vielen Jahren eine Ausdehnung der staatlichen Systeme auf die Selbstständigen aller Berufsgruppen gefordert (Fachinger 2007; Fachinger/Frankus 2011; Schulze Buschoff 2007; Peters/Schulze Buschoff 2025). Dabei herrscht weitestgehend politischer Konsens darüber, dass Reformbedarf hinsichtlich der Altersvorsorge für Selbstständige besteht. Entsprechend war die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige schon in der Legislaturperiode 2017-2021 unter Kanzlerin Merkel vorgesehen und wurde auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung für die Legislaturperiode 2021-2025 vereinbart (Bundesregierung 2018; Bundesregierung 2021). Bislang ist das Vorhaben nicht umgesetzt worden. Auch im neuen Koalitionsvertrag der CDU-CSU-SPD-Regierung (Bundesregierung 2025) wird die Verbesserung der Altersvorsorge Selbstständiger und ihre Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung als Reformvorhaben angekündigt. Ob und in welcher Ausgestaltung dieses Vorhaben umgesetzt wird, gilt weiterhin als große politische Herausforderung. Die Einbeziehung aller bislang nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen wäre ein erster Schritt der Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung von der Arbeitnehmer*innenversicherung zur Erwerbstätigenversicherung, das heißt der Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Das Konzept der Erwerbstätigenversicherung wird seit vielen Jahren diskutiert (Rische 2008; Windhövel et al. 2008), und hat jüngst durch die Arbeitsministerin Bärbel Bas, die sich dafür mit dem Argument der Verbreiterung der Finanzierungsbasis der GRV eingesetzt hatte, wieder an Aufmerksamkeit gewonnen (Hofstetter 2025). (...)
Schlagwörter: 
Gesetzliche Rentenversicherung
Selbstständige
Befragung
Deutschland
Dokumentart: 
Research Report

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