Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/323591 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2025
Schriftenreihe/Nr.: 
Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik No. 7/2025
Verlag: 
Universität Münster, Institut für Organisationsökonomik, Münster
Zusammenfassung: 
Traditionell sind Betreuung und Begutachtung von Dissertationen an deutschen Universitäten vereint. In NRW soll das künftig gesetzlich verboten bzw. nur noch als begründungspflichtige Ausnahme auf Wunsch des Doktoranden erlaubt werden. Diese führt jedoch weder zu inhaltlich besseren Promotionsgutachten noch zu einem besseren Schutz von Doktoranden, sondern es gehen wichtige Informationen sowie Anreize des Betreuers verloren. Auch die geplante Pflicht, Zweit- und weitere Gutachten ohne Kenntnis der vorherigen Gutachten zu erstellen, nimmt den Gutachtern wertvolle Informationen und verschlechtert den wissenschaftlichen Diskurs.
Zusammenfassung (übersetzt): 
Traditionally, the supervision and review of dissertations at German universities are intertwined. In North Rhine-Westphalia, the state government intends to prohibit this by law in the future, or to permit it only in exceptional cases upon a justified request from doctoral candidates. However, this will neither lead to better dissertation reviews nor better protection for doctoral candidates; rather, it will result in the loss of important information and incentives for supervisors. The additionally planned requirement to prepare second and follow-up reviews without knowledge of the previous reviews also deprives the reviewers of valuable information and impairs academic discourse.
Schlagwörter: 
Betreuung
Dissertation
Gutachten
Professor
Universität
JEL: 
D83
H75
I23
K39
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
Datei
Größe
201.81 kB





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