Zusammenfassung:
Im Jahr 2020 wurde mit der Forschungszulage eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen eingeführt. Sie setzt Anreize für die Erhöhung der FuE-Aufwendungen, da ein Teil dieser Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden kann, wodurch die Kosten für FuE sinken. Seit der Einführung wurden die Förderbedingungen dreimal geändert, zuletzt im Juli 2025. Dabei kam es zu einer deutlichen Erhöhung des Fördervolumens um insgesamt 124 Prozent. Die Forschungszulage stellt heute das größte FuE-Förderprogramm für Unternehmen in Deutschland dar. Es hat einen klaren Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), auf die 48 Prozent des potenziellen Fördervolumens entfallen. Grund hierfür ist, dass die Höhe der förderfähigen FuE-Aufwendungen gedeckelt ist (zunächst bei 2, mittlerweile bei 12 Millionen Euro). Durch die Deckelung ist das Gesamtaufkommen der Forschungszulage trotz hoher Fördersätze von 35 Prozent (KMU) und 25 Prozent (Großunternehmen) und trotz einer umfangreichen Nutzung (bis Mitte 2025 haben 19.000 Unternehmen Anträge gestellt) begrenzt. Nach Inkrafttreten der jüngsten Änderung dürfte das jährliche Fördervolumen der Forschungszulage bei rund 4 Milliarden Euro liegen, was knapp 5 Prozent der internen FuE-Aufwendungen der deutschen Wirtschaft entspricht. Dies ist ein im internationalen Vergleich eher niedriger Wert. Wenngleich zur Wirkung der Forschungszulage auf die Höhe der FuE-Aufwendungen der Unternehmen noch keine Befunde vorliegen, zeigt sich seit der Einführung der Forschungszulage ein merklicher Anstieg der Anzahl forschender KMU in Deutschland. Um den Beitrag der Forschungszulage zu der von der Bundesregierung angepeilten Erhöhung der FuEQuote (FuE-Aufwendungen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts) zu stärken, sind verschiedene Weiterentwicklungen möglich.