Zusammenfassung:
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Verankerung der Schuldenbremse in der NRWLandesverfassung hat laut den Abschnitten A und B zum Ziel zukünftig abstrakte Normenkontrollklagen von Mitgliedern des Landtags vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes zu Fragen der Einhaltung der grundgesetzlichen Vorgaben der Schuldenbremse zu ermöglichen. Dabei wird allerdings eine konkrete verfassungsrechtliche Ausgestaltung vorgeschlagen, die im Vergleich zur aktuellen Regelung eine deutliche Verschärfung darstellt und restriktiver als die Schuldenbremse des Bundes ist. Im Folgenden wird im Abschnitt 2 kurz auf grundsätzliche Fragen und mögliche Probleme einer Verankerung in der Landesverfassung eingegangen. In Abschnitt 3 wird erläutert, warum die im Gesetzentwurf enthaltene deutliche Verschärfung der bisherigen NRW-Schuldenbremse aus ökonomischer Sicht kontraproduktiv sein kann. In Abschnitt 4 wird kurz auf potenziell sinnvolle einfachgesetzliche Änderungen der NRW-Schuldenbremse zur Verbesserung der kommunalen Finanzlage sowie zur landesrechtlichen Umsetzung der Konjunkturbereinigung eingegangen.
Sonstige Angaben:
Schriftliche Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (Artikel 83), Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 18/12769 vom 11.02.2025