Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/319079 
Erscheinungsjahr: 
2025
Schriftenreihe/Nr.: 
Positionspapier aus der ARL No. 156
Verlag: 
Verlag der ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft, Hannover
Zusammenfassung: 
The Treaty on the Functioning of the EU promotes not only a common market but also economic, social and territorial cohesion and access to public services, including cross-border regions. Despite the objective of the Treaty on the Functioning of the EU to promote, inter alia, cohesion in cross-border regions, administrative and legal obstacles still hinder the development of joint cross-border living areas, affecting 150 million EU citizens. To overcome these obstacles, the EU has introduced a regulation that establishes a facilitation tool to resolve legal and administrative obstacles in cross-border interactions. The adopted BRIDGEforEU regulation is characterised by its voluntary nature and process orientation, and cases can be halted even without a solution being found. This affects the regulation's effectiveness, which may be further weakened by its unclear scope, limited capacities and risks of duplication. Its success depends on clear governance, sufficient resources and a cooperative mindset at all levels.
Zusammenfassung (übersetzt): 
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union fördert nicht nur einen gemeinsamen Markt, sondern auch den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie den Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen - einschließlich grenzüberschreitender Regionen. Obwohl der Vertrag unter anderem darauf abzielt, den Zusammenhalt in grenzüberschreitenden Regionen zu fördern, erschweren nach wie vor administrative und rechtliche Hürden die Entwicklung gemeinsamer grenzüberschreitender Lebensräume und beeinträchtigen das Leben von 150 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern. Um diese Hindernisse zu überwinden, hat die EU mit der BRIDGEforEU-Verordnung ein Instrument eingeführt, mit dem die Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse bei grenzüberschreitenden Beziehungen erleichtert werden soll. Die verabschiedete BRIDGEforEU-Verordnung ist durch ihren freiwilligen Charakter und ihren prozessorientierten Ansatz gekennzeichnet; ein begonnener Prozess kann auch dann beendet werden, wenn keine Lösung erzielt wurde. Dies beeinträchtigt die Wirksamkeit der Verordnung, die zusätzlich durch ihren unscharfen Anwendungsbereich, begrenzte Kapazitäten und das Risiko von Doppelstrukturen geschwächt werden könnte. Ihr Erfolg hängt von klaren Governance-Strukturen, ausreichenden Ressourcen und einer kooperativen Haltung auf allen Ebenen ab.
Schlagwörter: 
European border regions
cross-border obstacles
European integration
cross-border functional areas
EU territorial policies
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by-sa Logo
Dokumentart: 
Research Report

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