Abstract:
Der durchschnittliche Bruttojahreslohn pro Beschäftigtem in einer Region liefert wertvolle Informationen über die regionalen Verdienstmöglichkeiten. Bedingt durch das Meldeverfahren an die Sozialversicherungsträger werden die Einkommen jedoch nicht mit ihrer vollen Höhe erfasst, sondern nur bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Alle Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze werden abgeschnitten. Der in einer Region gemessene durchschnittliche Bruttojahreslohn pro Beschäftigtem aller Beschäftigungsverhältnisse liegt somit niedriger als der 'tatsächliche' Mittelwert. Um die realen Verdienstmöglichkeiten in den einzelnen Regionen dennoch möglichst exakt abzubilden, muss dieser durch das institutionelle Abschneideverfahren bedingte Fehler bereinigt werden. Dazu wird die Einkommensverteilung über der Beitragsbemessungsgrenze sowie die 'abgeschnittene' Bruttolohn- und Gehaltssumme hinzugeschätzt und damit der Mittelwert für jede Region einzeln korrigiert. Das Verfahren dieser Lohnkorrektur wird in dem Beitrag ausführlich beschrieben.