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https://hdl.handle.net/10419/317772
Authors:
Year of Publication:
2025
Series/Report no.:
IW-Report No. 21/2025
Publisher:
Institut der deutschen Wirtschaft (IW), Köln
Abstract:
Eine steuerliche Besserstellung von Alleinerziehenden streben in ihren Anträgen im schleswig-holsteinischen Landtag sowohl CDU und Grüne als auch FDP an. Gleichzeitig ist dieses Ziel auch im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD auf Bundesebene verankert, wonach eine Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags geplant ist. Während eine Anhebung des Freibetrags konform ist mit dem Antrag der schleswig-holsteinischen FDP-Fraktion, stellt die von CDU und Grünen in Schleswig-Holstein geforderte Steuergutschrift eine Weiterentwicklung dar. Grundsätzlich bestehen für die Gruppe der Alleinerziehenden zwischen einem Freibetrag und einer Steuergutschrift keine fundamentalen Unterschiede mit Blick auf Entlastungshöhe und Verteilungswirkung. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die meisten Alleinerziehenden eher geringe und mittlere Einkommen erzielen, so dass die Steuerprogression nicht übermäßig zum Tragen kommt, das heißt, dass die für einen Freibetrag typische mit dem Einkommen ansteigende Entlastung nur eine untergeordnete Rolle spielt. Gleichwohl kann eine Steuergutschrift noch zielgenauer Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, da die Gutschrift je nach Ausgestaltung mehr oder weniger unabhängig vom Einkommen ist. Allerdings hat eine reine Steuergutschrift kaum Verbesserungen der Arbeitsanreize zur Folge. Dies gilt nicht nur für den Fall, dass sie als erstattungsfähig ausgestaltet wird, so dass es sich im Grunde um eine Transferzahlung handelt, sondern in abgeschwächter Form auch für den Fall, dass sie mit der Einkommensteuer verrechnet wird, aber ohne entsprechende Einkommensteuerzahlung nicht zur Anwendung kommt. Vor diesem Hintergrund sollte die Politik eine Weiterentwicklung des Entlastungsbetrags ins Auge fassen, die Verteilungswirkung und Arbeitsanreize gleichzeitig berücksichtigt. Eine quasi-progressive Steuergutschrift als Kombination aus Steuergutschrift und Teilanrechnung wäre hier eine zielführende Option. Das IW schlägt eine Steuergutschrift in Höhe von 1.000 Euro vor und eine anschließende Teilanrechnung von 33,3 Prozent - also im Prinzip eine Steuererstattung von 33,3 Cents auf jeden weiteren Euro des zu versteuernden Einkommens - bis eine Gesamtentlastung von maximal 2.000 Euro bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 3.100 Euro erreicht wird. Es besteht folglich ein stärkerer Anreiz für Alleinerziehende, zum Beispiel durch Ausweitung ihrer Arbeitszeit ein Bruttoeinkommen bis zu dieser Höhe zu erzielen. Die Wahl des Maximalwerts von 2.000 Euro ergibt sich daraus, dass der Aufkommenseffekt in etwa den Aufkommenswirkungen der diskutierten Anträge in Höhe von bundesweit gut 800 Millionen Euro im Jahr entspricht. Auf diesem Wege wäre es möglich, Verteilungsgerechtigkeit und Effizienz als Zielkonflikt der Steuerpolitik in Einklang zu bringen.
Subjects:
Alleinerziehende
Familienleistungsausgleich
Schleswig-Holstein
Deutschland
Familienleistungsausgleich
Schleswig-Holstein
Deutschland
JEL:
H20
H24
H24
Document Type:
Research Report
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