Abstract:
Gemäß IW-Definition zählte ein Alleinlebender im Jahr 2022 zur Mittelschicht im engen Sinne, wenn er über ein Einkommen zwischen 1.850 und 3.470 Euro netto monatlich verfügte. Insgesamt gehörte - wie bereitsin früheren Jahren - knapp jeder Zweite zu dieser Einkommensgruppe. Ab einem Einkommen von rund 5.780 Euro netto erfolgte die Sortierung zu den relativ Einkommensreichen und damit zu den "Top-5", denn dies traf nur auf rund 4 Prozent der Bevölkerung zu. Neben der Haushaltszusammensetzung bestimmt der Erwerbsstatus wesentlich die Wahrscheinlichkeit, zu welcher Einkommensschicht ein Haushalt zählt.