Zusammenfassung:
Das neue Mietspiegelgesetz erlaubt die Berücksichtigung von sogenannten außergesetzlichen Merkmalen wie Mietdauer und Vermietertyp bei der Erstellung von Mietspiegeln. Diese außergesetzlichen Merkmale dürfen in zukünftigen Mietspiegeln bei deren Erstellung und Modellwahl Einfluss finden, nicht aber im konkreten Mietspiegelmodell. Diese gesetzliche Vorgabe lässt viel Spielraum, der in diesem Beitrag aus statistischer Sicht beleuchtet wird. Anhand von konkreten Daten werden die Konsequenzen quantifiziert und aufgezeigt.
Zusammenfassung (übersetzt):
The new rent index law allows the consideration of so-called extra-legal features such as rental period and landlord type when creating rent indexes. These extra-legal features may influence the model selection of future rent indexes, but not the specific rent index model. This legal requirement leaves a lot of leeway, which is examined in this article from a statistical point of view. The consequences are quantified and shown on the basis of concrete data.