Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/30872 
Year of Publication: 
2009
Series/Report no.: 
arqus Discussion Paper No. 85
Publisher: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Abstract: 
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob das im Zuge der Erbschaftsteuerreform 2009 eingeführte neue Ertragswertverfahren eine gleichmäßigere Bewertung bewirkt als die ebenfalls als Ertragswertverfahren konzipierte Bedarfsbewertung, die den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichts von einer gleichmäßigen Bewertung widerspricht. Die empirischen Ergebnisse zeigen, dass das neue Ertragswertverfahren für Mietwohngrundstücke genauso ungleichmäßig wirkt wie die Bedarfsbewertung. Mietwohngrundstücke werden jedoch im Durchschnitt deutlich höher bewertet als vor der Reform, so dass der Steuerwert oftmals über dem Verkehrswert liegt. Für die Höherbewertung von Mietwohngrundstücken hätte es jedoch keines neuen Verfahrens bedurft, eine schlichte Änderung des Multiplikators bei der Bedarfsbewertung hätte genügt. Die Ergebnisse des vorliegenden und anderer Beiträge legen den Schluss nahe, dass sich kein standardisiertes Bewertungsverfahren für Grundvermögen finden lässt, dessen Ergebnisse nur moderat streuen. Die Bewertungsproblematik verbleibt insbesondere im Hinblick auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung die Achillesferse jeglicher Substanzbesteuerung.
Subjects: 
Grundstücksbewertung
Erbschaftsteuer
Ertragswertverfahren
Mietwohngrundstücke
Gleichmäßigkeit der Besteuerung
Document Type: 
Working Paper

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