Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/30870 
Year of Publication: 
2009
Series/Report no.: 
arqus Discussion Paper No. 91
Publisher: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Abstract: 
In einem vorerst letzten Schritt zur Verschärfung der Verlustnutzungsregeln wurde ab 2008 eine Neuregelung der Verlustnutzung bei Anteilskäufen durch § 8c KStG implementiert. Dieser neuen Vorschrift kommt insbesondere vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise und den damit einhergehenden Rekordverlusten in etlichen Unternehmungen besondere Bedeutung zu. Im vorliegenden Beitrag analysieren wir die Wirkungen der neuen Verlustabzugsbeschränkung auf Investitions- und Veräußerungsentscheidungen und ziehen zur Quantifizierung dieser Wirkungen ein Grenzpreismodell heran, in dem ein Investor bereits im Zeitpunkt seines Anteilserwerbs die Wirkungen einer Schädlichkeit im Sinne von § 8c KStG auf die Preisvorstellung des Erwerbers in seinem Entscheidungskalkül berücksichtigt. Es zeigt sich, dass die Verlustabzugsbeschränkung generell eine negative Wirkung auf den Wert der Anteile an einer Kapitalgesellschaft entfaltet, so dass Investitionen in Kapitalgesellschaften gegebenenfalls ganz unterbleiben. In einer Sensitivitätsanalyse erweisen sich insbesondere die Höhe der Beteiligungsquote sowie Unternehmens- und Einkommensteuersätze als wichtige Einflussfaktoren. Es zeigt sich, dass gerade diese Faktoren im Rahmen der aufgezeigten Gestaltungsmöglichkeiten (verschiedene Verlustnutzungsstrategien, zweistufiger Erwerb) genutzt werden können, um die unerwünschten Rechtsfolgen und Verzerrungen abzumildern oder unter Umständen vollständig zu vermeiden.
Document Type: 
Working Paper

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