Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/30833 
Year of Publication: 
2008
Series/Report no.: 
arqus Discussion Paper No. 38
Publisher: 
Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (arqus), Berlin
Abstract: 
Durch das Jahressteuergesetz 2008 wurde die Anrechnung der Gewerbesteuer von Personenunternehmen auf die Einkommensteuer der Unternehmer (§ 35 EStG) geändert. Der Beitrag erörtert, in welchen Fallkonstellationen die Änderung für den Steuerpflichtigen relevant ist. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche Gesamtwirkung die Gesetzesänderung auf das Steueraufkommen vermutlich haben wird. Da die Auslegung des geänderten § 35 EStG zweifelhaft ist, wird zudem auf eine alternative wörtliche Gesetzesauslegung eingegangen. Es wird gezeigt, dass von der Gesetzesänderung weitaus mehr Fallkonstellationen betroffen sind als in der Gesetzesbegründung angeführt. Die steuerliche Mehrbelastung durch die Gesetzesänderung fällt für die wörtliche Auslegung deutlich geringer aus. Anhand der vergangenheitsbezogenen Daten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik (FAST) wird geschätzt, zu welchen Mehrbelastungen für den Steuerpflichtigen die Änderung der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG gemäß systematischer Auslegung voraussichtlich führen wird. Bei wörtlicher Auslegung des neuen § 35 EStG wird die intendierte Erhöhung des Steueraufkommens hingegen vermutlich verfehlt.
Document Type: 
Working Paper

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