Zusammenfassung:
Die Arbeit an den Festtagen zwischen den Jahren unterliegt zahlreichen unterschiedlichen Regelungen: Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeit an den gesetzlichen Feiertagen. Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, weswegen für diese Tage branchenspezifische tarifliche Regelungen, die regional variieren können, von großer Bedeutung sind. Im Laufe der Jahre fallen die verschiedenen Feiertage zudem auf unterschiedliche Wochentage. Ferner dürfen die Ladenöffnungszeiten und die Regelungen zu den "Stillen Tagen" nicht außer Acht gelassen werden. Außerdem kommen noch Urlaubs- oder Arbeitszeitverkürzungstage (AZV-Tage) ins Spiel. Frühere Studien haben jedoch gezeigt, dass trotz des komplexen Regelwerks immer ein substanzieller Anteil der Beschäftigten arbeiten muss. Dies führt zu der Frage, wie die Arbeit an den Festtagen vergütet wird bzw. inwiefern Feiertagszuschläge gezahlt werden. Im Folgenden wird auf das gesetzliche Regelwerk zu den Arbeitszeiten und der Besteuerung von Zuschlägen an Festtagen eingegangen. Danach werden einige Ergebnisse der WSI-Erwerbspersonenbefragung vorgestellt, die Auskunft darüber geben, wer an den Feiertagen zwischen den Jahren arbeiten muss und inwiefern Lohnzuschläge gezahlt werden. Im Anschluss wird auf Daten des WSI-Tarifarchivs zurückgegriffen, um Informationen darüber zu gewinnen, in welchen Wirtschaftszweigen und Regionen sich aus den Tarifverträgen Ansprüche auf arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester ableiten lassen. Außerdem wird gefragt, welche Ansprüche auf Lohnzuschläge im Falle von Feiertagsarbeit auf der Grundlage von Tarifverträgen geltend gemacht werden können. Zunächst jedoch einige kurze Anmerkungen zu den verwendeten Datenquellen.