Zusammenfassung:
Der Übertragungsnetzausbau erfordert eine Verdreifachung der Netzinvestitionen und wird zu steigenden Netzkosten von heute 10 auf rund 30 Mrd. Euro bis 2045 führen. Die Übertragungsnetztbetreiber haben einen Eigenkapital-Engpass und können den Eigenkapitalbedarf von etwa 70 Mrd. Euro bis 2045 im derzeitigen Regulierungsumfeld nicht ausschließlich über den Markt mobilisieren, was bereits zu Rating-Herabstufungen geführt hat. Mithilfe eines Risikomodells schätzen wir, dass in der regulatorischen Eigenkapital-Verzinsung ein zusätzlicher Risikoaufschlag von 2 bis 2,5 % nötig ist, um hinreichend Eigenkapital über den Markt zu mobilisieren. Durch diese Anpassung würden Netzmehrkosten bis 2080 von etwa 75 Mrd. Euro entstehen, jährlich bis zu 1,6 Mrd. Euro. Steigende Netzentgelte wären die Folge. Ein Amortisationskonto ist indes keine attraktive Lösung, denn das Netzinvestitionsprofil erlaubt nur bedingt Kostenglättung und wäre zudem sehr teuer für den Staat (bis zu 20 Mrd. Euro bis 2065). Daher schlagen wir Bundesbeteiligungen an den Übertragungsnetzbetreibern vor, um die Engpässe beim Eigenkapital zu entschärfen und Kosten zu senken. Dazu stellt der Bund frisches Eigenkapital für die vier Übertragungsnetzbetreiber bereit und bündelt Beteiligungen in der KfW oder einer staatlichen Energieinfrastrukturgesellschaft (EIG). Gewinne dieser EIG - abzüglich der Zinskosten für Bundesanleihen - werden verwendet um Netzentgelte zu bezuschussen. So werden die niedrigen Finanzierungskosten des Bundes für den Netzausbau genutzt. Wenn sich der Bund mit 50 % beteiligt, könnten bis 2080 100 Mrd. Euro eingespart werden und die Netzentgelte würden um 10 % sinken. Außerdem ist eine kreditfinanzierte Bereitstellung des Eigenkapitals als finanzielle Transaktion im Rahmen der Schuldenbremse und der EU-Regeln möglich. Auch die Schuldenquote stiege nur geringfügig.