Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/307010 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2024
Quellenangabe: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 3/2024 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Berlin [Year:] 2024 [Pages:] F9-F13
Verlag: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Berlin
Zusammenfassung: 
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr werden viele (tropische) Hölzer gehandelt, die verschiedenen Schutzvorschriften unterliegen. Das wichtigste und erfolgreichste internationale Artenschutzübereinkommen ist das sogenannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (Convention on the International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) und dessen Umsetzung in der EU mit der EG-Artenschutzverordnung (EG) Nr. 338/97 (mit den Durchführungsverordnungen) sowie dem praktischen Vollzug und der Ahndung mithilfe des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Waren Handelshölzer anfangs nur in geringem Umfang in CITES-Anhängen gelistet (insbes. Mahagoni [WA II – erste Listung 1992], Rio-Palisander [WA I – erste Listung 1992]), so sind nach und nach wegen des Lebensraumverlustes und der gezielten Abholzung hochpreisiger Tropenhölzer mehr und mehr Gattungen und Arten in CITES gelistet worden. Nach der 19. CITES-Vertragsstaatenkonferenz sind inzwischen 53 Holzarten oder höhere Taxa in CITES gelistet. Der Verfasser dieses Beitrags hatte Gelegenheit, am zweitägigen „International Workshop on Identification on CITESprotected timbers“ des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) teilzunehmen, der vom 14. bis 15. September 2023 am bundeseigenen Thünen-Institut für Holzforschung in Hamburg (TI) für europäische Zollverwaltungen und andere betroffene Umweltbehörden auf Englisch durchgeführt worden ist. Internationale Teilnehmer aus Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz und Italien waren anwesend. Von der deutschen Zollverwaltung waren Vertreter des Hauptzollamtes Hamburg und des Hauptzollamtes Bremen (mit den Zollämtern Hamburg beziehungsweise Bremerhaven) sowie die Zollämter Hauptzollamt Dresden – Zollamt Flughafen Leipzig und Hauptzollamt München – Zollamt Flughafen und das Zollfahndungsamt Hamburg – Dienstort Bremerhaven vertreten. Dieser Beitrag stellt die App/das Programm CITESwoodID vor und geht auf die praktische Anwendung ein. Darüber hinaus gibt er einen Einblick in neue Forschungsansätze zur Identifikation von gehandelten Hölzern und neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Artenschutzvollzugsrechts für Hölzer, welche für die deutsche Zollverwaltung immer relevanter werden.
Schlagwörter: 
Artenschutzrecht
Tropische Hölzer
CITES
Zollverwaltung
JEL: 
K33
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
Erscheint in der Sammlung:

Datei(en):
Datei
Größe





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.