Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/305280 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2024
Schriftenreihe/Nr.: 
ifso expertise No. 27
Verlag: 
Universität Duisburg-Essen, Institut für Sozioökonomie (ifso), Duisburg
Zusammenfassung: 
[Einleitung] Nach der erstmaligen Nutzung der Konjunkturkomponente im Nachtragshaushalt 2024 (NRWLandtag 2024a) plant die Landesregierung im vorliegenden Gesetzentwurf (NRW-Landtag 2024b) nun auch die Nutzung der Konjunkturkomponente für den Landeshaushalt 2025. In Ergänzung zu der im Wesentlichen zustimmenden Stellungnahme zum Nachtragshaushalt 2024 (Truger 2024) stehen in der vorliegenden Stellungnahme die aktualisierte Konjunkturprognose und die daraus soweit absehbar abzuleitenden Konsequenzen für die Konjunkturkomponente im Jahr 2025 im Mittelpunkt. In den Abschnitten 2 und 3 wird kurz dargelegt, dass die Inanspruchnahme der Konjunkturkomponente sinnvoll und gut begründbar ist. Die Abschnitte 4 bis 6 erweitern die Perspektive auf die vergebene Chance zur Verbesserung der kommunalen Finanzlage sowie weiterführende Fragen zur landesrechtlichen Umsetzung der Konjunkturbereinigung sowie zur Haltung der Landesregierung zur Finanzpolitik des Bundes und zur Notwendigkeit einer Reform der Schuldenbremse.
Sonstige Angaben: 
Schriftliche Stellungnahme zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HHG 2025): Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/10300 vom 30.08. 2024.
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
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