Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/304311 
Authors: 
Year of Publication: 
2024
Series/Report no.: 
ifso expertise No. 26
Publisher: 
Universität Duisburg-Essen, Institut für Sozioökonomie (ifso), Duisburg
Abstract: 
Als Reaktion auf die deutliche Verschlechterung der konjunkturellen Lage und die damit einhergehende schlechtere Entwicklung der Steuereinnahmen sowie auf einige Mehrausgaben in Einzeletats sieht der Gesetzentwurf die erstmalige Nutzung der Konjunkturkomponente für den Landeshaushalt nach § 18a Absatz 3 LHO vor. Mindereinnahmen von 1.589 Mio. Euro und Mehrausgaben von 449 Mio. Euro werden durch die Konjunkturkomponente in Höhe von 2.038 Mio. Euro und damit eine entsprechend höhere Nettokreditaufnahme ausgeglichen. Im Folgenden wird in den Abschnitten 2 und 3 kurz dargelegt, dass die Inanspruchnahme der Konjunkturkomponente sinnvoll und gut begründbar ist. Die Abschnitte 4 bis 6 erweitern die Perspektive auf die vergebene Chance zur Verbesserung der kommunalen Finanzlage sowie weiterführende Fragen zur landesrechtlichen Umsetzung der Konjunkturbereinigung sowie zur Haltung der Landesregierung zur Finanzpolitik des Bundes und zur Notwendigkeit einer Reform der Schuldenbremse.
Additional Information: 
Schriftliche Stellungnahme zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Nachtragshaushaltsgesetz 2024 - NHHG 2024) : Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/9900 vom 05.07.2024
Creative Commons License: 
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Document Type: 
Research Report

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