Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/297837 
Erscheinungsjahr: 
2024
Schriftenreihe/Nr.: 
Fachtexte
Verlag: 
Dezernat Zukunft e.V., Berlin
Zusammenfassung: 
Die Schuldenquote, auf der die 60-Prozent-Grenze des Maastricht-Vertrags basiert, ist blind gegenüber der Aktivseite der Staatsbilanz und misst ausschließlich die Bruttoschulden des Staates. Für die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen relevant ist jedoch nur der Teil, der nicht durch - zumeist liquides oder zum Liquiditätsmanagement eingesetztes - Finanzvermögen gedeckt ist. Sie steht damit im Widerspruch zur deutschen Schuldenbremse, die ihre Vorgaben für die Kreditaufnahme um finanzielle Transaktionen bereinigt. Wir schlagen vor, die Brutto- durch die Nettoschuldenquote abzulösen, da letztere das in Schuldtiteln angelegte staatliche Vermögen berücksichtigt. Der Indikator ist finanzwissenschaftlich plausibler als die herkömmliche Bruttoschuldenquote, weil er nur tatsächlich für Schuldentragfähigkeit relevante Verbindlichkeiten betrachtet, und eher im Einklang mit der deutschen Schuldenbremse ist. Die Nettoschuldenquote lag 2023 bei 47 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.
Schlagwörter: 
Schuldenquote
Schuldenbremse
Staatsbilanz
Finanzvermögen
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by-nc Logo
Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
Datei
Größe
758.05 kB





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.