Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/296634 
Year of Publication: 
2024
Citation: 
[Journal:] DIW Wochenbericht [ISSN:] 1860-8787 [Volume:] 91 [Issue:] 20 [Year:] 2024 [Pages:] 291-299
Publisher: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Abstract: 
Mehrere Millionen Menschen sind in den vergangenen Jahren nach Deutschland geflüchtet. Viele Städte und Gemeinden stellt das mit Blick auf die Unterbringung der Geflüchteten und deren Integration vor große Herausforderungen. Um eine Überlastung zu verhindern und die schutzsuchenden Menschen gleichmäßiger in Deutschland zu verteilen, ist im Jahr 2016 die sogenannte Wohnsitzregelung in Kraft getreten. Seitdem müssen Geflüchtete - von Ausnahmen abgesehen - noch mindestens drei Jahre, nachdem ihnen der Schutzstatus zugesprochen wurde, am Ort des Asylverfahrens wohnen. Auf Basis der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten in Deutschland und einem Forschungsdatensatz des Ausländerzentralregisters geht dieser Wochenbericht der Frage nach, welche Folgen diese Regelung hat. Demnach fördert die Wohnsitzregelung die Integration nicht und beschert Geflüchteten auf dem Wohnungsmarkt und auf dem Arbeitsmarkt stattdessen eher Nachteile. Gleichzeitig ist ihre Steuerungswirkung begrenzt. Die Wohnsitzregelung senkt den Anteil der Geflüchteten, die überhaupt umziehen, von 42 auf 30 Prozent. Von diesen zieht wiederum deutlich weniger als die Hälfte an überlastete Orte. Einem Großteil der Geflüchteten wird ein Wohnortwechsel pauschal verwehrt, obwohl er mit Blick auf die Belastung der Integrationsinfrastruktur unproblematisch wäre. Hinzu kommt ein hoher Verwaltungsaufwand. Die Wohnsitzregelung sollte aus diesen Gründen dringend reformiert werden.
Subjects: 
migration policy
integration of refugees
international migration
JEL: 
F22
K37
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Article

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.