Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/294925 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Quellenangabe: 
[Journal:] Junior Management Science (JUMS) [ISSN:] 2942-1861 [Volume:] 5 [Issue:] 1 [Year:] 2020 [Pages:] 118-147
Verlag: 
Junior Management Science e. V., Planegg
Zusammenfassung: 
Der § 2b UStG setzt für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in deutsches Recht um und löste die alte systemwidrige Rechtslage des § 2 Abs. 3 UStG ab. Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts müssen daher bei jeder Leistung prüfen, ob sich der Umfang ihrer Umsatzbesteuerung geändert hat bzw. ändern wird unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsverzerrung. Die Arbeit untersucht daher, welche Änderung der § 2b UStG auf die umsatzsteuerliche Behandlung von wirtschaftlichen Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts hat und wie sich diese auswirken. Die Arbeit stellt die Grundzüge der Umsatzbesteuerung, die Umsatzbesteuerung nach alter und nach neuer Rechtslage dar. Abschließend wird der Umstellungsprozess zur neuen Rechtslage dargestellt. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass die unternehmerische Betätigung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sich vergrößern wird, da jede einzelne Leistung untersucht werden muss. Hierdurch kann es zu Fehleinschätzungen bei der Leistungszuordnung kommen, was zu einer falschen Umsatzsteuerdeklaration führt. Auf der anderen Seite kann das Volumen des Vorsteuerabzuges sich erhöhen. Es bleibt abzuwarten, ob der § 2b UStG europarechtskonform ist.
Schlagwörter: 
Umsatzbesteuerung
juristische Person des öffentlichen Rechts
§ 2b UstG
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie
Umstellungskonzept
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Article
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