Abstract:
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz – OZG) aus dem Jahr 2017 fordert, dass öffentliche Verwaltungen ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch zugänglich machen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Forderung bilden adressatenspezifische Anforderungen wesentliche lösungsrelevante Grundlagen. Bund, Länder und Kommunen haben sich zur Umsetzung des OZG auf unterschiedliche Wege gemacht, wobei den Bundesländern mit ihren Kommunen, aufgrund des Umfangs an Verwaltungsleistungen hier eine Schlüsselrolle in Deutschland zukommt. Der Beitrag arbeitet heraus, welcher Rahmen für die Bundesländer bei der OZG-Umsetzung gilt und inwiefern adressatenspezifische Anforderungen dabei zu berücksichtigen sind. Auf Basis von Vergleichsergebnissen eines großen kommunalen IT-Zweckverbandes wird gezeigt, welche Optimierungspotenziale gehoben werden können, sofern adressatenspezifische Anforderungen bereits bei der Umsetzungskonzeption einbezogen werden. Abschließend werden Handlungsempfehlungen aufgezeigt, wie gewählte Umsetzungswege in den Bundesländern mit ihren Kommunen optimiert werden könnten. Der Beitrag adressiert sowohl Führungskräfte und OZG-Leitungskräfte in der Verwaltungspraxis als auch die wissenschaftliche Community in diesem hoch dynamischen Forschungsfeld.