Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/283898 
Erscheinungsjahr: 
2024
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungspraxis No. 59
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Algorithmische Systeme und insbesondere künstliche Intelligenz (KI) sind zentrale Technologien moderner Digitalisierungsstrategien. Sie faszinieren und verunsichern gleichermaßen. In den Unternehmen kommen zunehmend KI-getriebene Systeme wie ChatGPT und Microsoft CoPilot zum Einsatz, die gewohnte Formen der Arbeit grundsätzlich verändern. Außerdem stellen sie die Mitbestimmung vor neue Herausforderungen: Betriebs- und Personalräte müssen sich jenseits der eingespielten IT-Mitbestimmung mit Anwendungsfällen und Einsatzbereichen von KI auseinandersetzen, um die Risiken für die Beschäftigten abschätzen und abmildern zu können. Die Mitbestimmungspraxis zeigt Praxisbeispiele dafür, wie Betriebsräte mit neuen und bewährten Methoden das Thema KI und algorithmische Systeme angehen. Damit Letztere keine negativen Folgen für die Beschäftigten haben, müssen die Mitbestimmungsakteure die Anwendungen verstehen, bewerten und begrenzen können.
Schlagwörter: 
Mitbestimmung
Nils Werner
Praxisbeispiele
IBM
DuPont
Siemens
Heidelberg Materials AG
KI
Datenschutz
Qualifizierung
Beteiligung
Betriebsverfassungsrecht
Portrait
Betriebsvereinbarung
Dienstvereinbarung
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Research Report

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