Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/28182 
Erscheinungsjahr: 
2007
Schriftenreihe/Nr.: 
Working Paper Series in Economics No. 64
Verlag: 
Leuphana Universität Lüneburg, Institut für Volkswirtschaftslehre, Lüneburg
Zusammenfassung: 
Gemäß Betriebsverfassungsgesetz müssen in Deutschland Betriebe ab einer bestimmten Größe Betriebsräte von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen. Anhand einer Vollerhebung aller betroffenen Betriebe wird in dieser Arbeit der Frage nachgegangen, ob die (mit Kosten verbundene) Freistellung des ersten Betriebsratsmitglieds eine bremsende Wirkung auf die Beschäftigungsdynamik von Betrieben hat. Weiterhin wird untersucht, ob die im Juli 2001 erfolgte Herabsetzung des Schwellenwerts von 300 auf 200 Arbeitnehmer zu einer Veränderung des Beschäftigungswachstums von Betrieben an diesen Schwellen geführt hat. Sowohl deskriptive als auch die ökonometrische Analysen deuten darauf hin, dass weder die alte noch die neue Freistellungsschwelle einen Einfluss auf das Beschäftigungswachstum von Betrieben hatte. Gleiches gilt für die gesetzliche Änderung des Schwellenwerts. According to the German Works Constitution Act,establishments above certain thresholds defined by the number of employees must release members of their works councils from work and enable them to do a full-time job as works councilors. Using a full sample of all establishments affected, we analyse whether making provision for the first full-time works councilor dampens employment growth. We also investigate whether the change of the threshold value from 300 to 200 employees that came into effect in July 2001 changed employment growth at these thresholds.
Dokumentart: 
Working Paper

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