Abstract:
Das Rentenvermögen, also der Gegenwartswert der Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge und Beamt*innenpensionen, wird typischerweise nicht in die Berechnung von Nettovermögen einbezogen. Nach Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) stellt das Rentenvermögen mit durchschnittlich 33 Prozent nach dem Immobilienvermögen den zweitwichtigsten Baustein im Vermögensportfolio der deutschen Bevölkerung im Jahr 2017 dar. In der unteren Hälfte der Vermögensverteilung macht es sogar 70 Prozent aus. Insgesamt summieren sich die Ansprüche an gesetzliche Rentenversicherung, Pensionen und betriebliche Altersvorsorge auf das Dreifache der jährlichen Wirtschaftsleistung in Deutschland. Mit Einbeziehung des Rentenvermögens sinkt auch die gemessene Vermögensungleichheit: Der Anteil der unteren Hälfte am Gesamtvermögen steigt von zwei auf neun Prozent, ist also mehr als viermal so hoch. Der Anteil der Top-Vermögenden am Vermögen sinkt um zehn Prozentpunkte. Reformen der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge beeinflussen die Vermögenssituation insbesondere in der unteren Hälfte der Verteilung, was bei Reformüberlegungen künftig stärker berücksichtigt werden sollte.