Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/279781 
Erscheinungsjahr: 
2023
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungspraxis No. 56
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die Umstellung der Leasingbilanzierung von IAS 17 auf IFRS 16 ab dem 01.01.2019 ist ein typisches Beispiel dafür, wie sich Änderungen in Rechnungslegungsnormen auf die Angaben und Strukturen in Jahresabschlüssen und diese ergänzende Lageberichte auswirken können. Doch neben einer anderen optischen Darstellung, können sich auch materielle Effekte ergeben. Denn durch neue beziehungsweise überarbeitete Rechnungslegungsstandards können sich steuerungs- und vergütungsrelevante Kennzahlen oder Covenant-Klauseln in Kreditverträgen verändern. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für Aufsichtsratsgremien ein permanenter Bedarf zur Qualifikation in Fragen der Rechnungslegung, um eigenständig bei neuen Entwicklungen im Bilanzrecht mögliche Folgewirkungen abschätzen zu können.
Schlagwörter: 
Demokratie und Mitbestimmung in der Wirtschafts- und Arbeitswelt stärken
Jahresabschlussprüfung
Kennzahlen
Berichterstattung
Unternehmen
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Research Report

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