Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/274133 
Year of Publication: 
1999
Series/Report no.: 
Preprints aus der Max-Planck-Projektgruppe Recht der Gemeinschaftsgüter No. 1999/3
Publisher: 
Max-Planck-Projektgruppe Recht der Gemeinschaftsgüter, Bonn
Abstract: 
Sphinxen und Centauren, Zombies und Vampire, Nixen und Melusinen - Zwischenwesen haben die Menschen seit alters fasziniert. Auch Wissenschaftler verspüren diesen Reiz und suchen, gefestigten Distinktionen einen Zwischenboden einzuziehen. So ist es auch der Unterscheidung von Staat und Markt ergangen. Politikwissenschaftler machen sich auf in das "Zwischenreich zwischen Markt und Staat", Juristen erforschen den "Dritten Sektor" und Ökonomen machen Institutionen auch dann zu ihrem Gegenstand, wenn sie sich weder Staat noch Markt klar zuordnen lassen. Bevor wir in das Zwischenreich aufbrechen, müssen wir uns vor Augen führen, woher wir kommen. Was ist also mit den Begriffen Institution, Staat und Markt gemeint (I)? Bei unserer Reise werden wir dann auf zwei Stämme von Ureinwohnern treffen: Auf zentrale Steuerung, die nicht vom Staat verantwortet ist (II) und auf hybride Mischungen aus staatlicher und gesellschaftlicher zentraler Steuerung (III). Es ist die Aufgabe des Rechts, diese Ureinwohner zu erforschen, manchmal auch zu zivilisieren (IV).
Document Type: 
Working Paper

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