Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/273401 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2023
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungspraxis No. 53
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Die Digitalisierung prägt Unternehmen und öffentliche Dienststellen seit Jahren und zunehmend. Die Dynamik zeigt sich quantitativ, betriebliche Interessenvertretungen werden überrollt von IT-Projekten. Hinzu kommt eine qualitative Dynamik: Systeme werden komplexer, integrierter und vernetzter. Die betrieblichen Akteure müssen ihr Knowhow erweitern und vertiefen, um die aus Beschäftigtensicht relevanten Handlungsbedarfe zu identifizieren. IT-Rahmenvereinbarungen gewinnen neue Bedeutung. Sie bieten Stabilität im wandelhaften Umfeld, beschleunigen und verschlanken Beteiligungsprozesse. Verhandlungen über Vereinbarungstexte reduzieren sich, wenn Grundregeln dauerhaft gelten und nur Ausnahmen zu vereinbaren sind. Dies setzt Ressourcen frei für eine Beteiligung bereits vor Produktivsetzung der IT-Systeme. Die Arbeitsweise der Betriebs- und Personalräte wird sich dramatisch ändern und schneller, schlanker, agiler, digitaler werden müssen. Wir zeigen, wie Letztere dabei ihre Mitbestimmungsrechte sichern.
Creative-Commons-Lizenz: 
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Dokumentart: 
Research Report

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