Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/273401 
Year of Publication: 
2023
Series/Report no.: 
Mitbestimmungspraxis No. 53
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Abstract: 
Die Digitalisierung prägt Unternehmen und öffentliche Dienststellen seit Jahren und zunehmend. Die Dynamik zeigt sich quantitativ, betriebliche Interessenvertretungen werden überrollt von IT-Projekten. Hinzu kommt eine qualitative Dynamik: Systeme werden komplexer, integrierter und vernetzter. Die betrieblichen Akteure müssen ihr Knowhow erweitern und vertiefen, um die aus Beschäftigtensicht relevanten Handlungsbedarfe zu identifizieren. IT-Rahmenvereinbarungen gewinnen neue Bedeutung. Sie bieten Stabilität im wandelhaften Umfeld, beschleunigen und verschlanken Beteiligungsprozesse. Verhandlungen über Vereinbarungstexte reduzieren sich, wenn Grundregeln dauerhaft gelten und nur Ausnahmen zu vereinbaren sind. Dies setzt Ressourcen frei für eine Beteiligung bereits vor Produktivsetzung der IT-Systeme. Die Arbeitsweise der Betriebs- und Personalräte wird sich dramatisch ändern und schneller, schlanker, agiler, digitaler werden müssen. Wir zeigen, wie Letztere dabei ihre Mitbestimmungsrechte sichern.
Creative Commons License: 
cc-by Logo
Document Type: 
Research Report

Files in This Item:
File
Size
830.74 kB





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.