Abstract:
Eine allokativ effiziente rechtsform- und finanzierungsneutrale Besteuerung ist nicht praktikabel, wenn Kapitaleinkommen progressiv belastet werden sollen. In diesem Fall müßte die Körperschaftsteuer um Wege einer Teilhabersteuer vollständig in die Einkommensteuer integriert werden. Finanzierungs- und Rechtsformneutralität sind nur durch eine Schedulensteuer erreichbar, wenn sämtliche Kapitaleinkommen proportional besteuert werden. Im internationalen Kontext erfordert Rechtsform- und Finanzierungsneutralität identische Steuersysteme in den einzelnen Staaten und ist daher nicht umsetzbar. Das deutsche Steuerrecht wirkt trotz gegenteiliger Behauptungen im Hinblick auf die unternehmerische Durchschnittssteuerbelastung weitgehend rechtsformneutral. Finanzierungsneutralität herrscht dagegen nur annähernd bei Personengesellschaften, nicht jedoch bei Kapitalgesellschaften.