Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/270377 
Year of Publication: 
2023
Series/Report no.: 
IMK Policy Brief No. 146
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), Düsseldorf
Abstract: 
Die Inflationsrate lag im Januar 2023 mit 8,7 % nur wenig höher als die vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der Revision neu berechnete Inflationsrate für Dezember 2022 (8,1 %). Das ist insofern bemerkenswert, als Ende des Jahres rund die Hälfte der staatlichen Abschlagsübernahmen für Erdgas und Fernwärme die Teuerung dämpfte. Der wesentliche Grund für den relativ geringen Anstieg gegenüber Dezember 2022 ist die infolge der Revision um mehr als die Hälfte verringerte Bedeutung von Erdgas im Verbraucherpreisindex. Dadurch sinken die Preisanstiege bei Haushaltsenergie zwar, bleiben aber mit 36,5 % gegenüber Januar 2022 hoch. Weiter zugelegt haben insbesondere die Nahrungsmittelpreise, die das Vorjahresniveau im Januar 2023 um 20,2 % überstiegen. Da der Anteil von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie an den Konsumausgaben stark einkommensabhängig ist, bleibt die Spanne zwischen den haushaltsspezifischen Teuerungsraten mit 2,6 Prozentpunkten hoch, wenn auch geringer als auf ihrem Höhepunkt im November 2022 (3 Prozentpunkte bzw. vor der Revision 3,5 Prozentpunkte). Die höchste Inflationsrate hatten erneut einkommensschwache Haushalte (10 %), die niedrigste einkommensstarke Alleinlebende mit 7,4 %. Besonders ausgeprägt ist weiterhin der Unterschied bei der kombinierten Belastung durch die Preise von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie. Er betrug trotz der Revision 4,3 Prozentpunkte, wobei diese Güterarten bei einkommensschwachen Alleinlebenden einen Inflationsbeitrag von 7,2 Prozentpunkten lieferten, verglichen mit 2,9 Prozentpunkten im Falle von einkommensstarken Alleinlebenden. Die turnusmäßige Revision des Verbraucherpreisindex hat die Inflationsrate deutlich verändert. Insbesondere durch das stark verringerte Gewicht von Wärmeenergie bei der Berechnung des Index lag die Inflationsrate im Jahr 2022 bei 6,9 % statt zuvor 7,9 %. Auf die haushaltsspezifischen Inflationsraten wirkt die Revision indirekt durch die Veränderung der Niveaus der Teilindizes. An den Gewichten halten wir bisher fest, da das Jahr 2018 der zugrundeliegenden EVS hinreichend nah an der neuen Basis des Verbraucherpreisindexes, dem Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021, liegt.
Creative Commons License: 
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Document Type: 
Research Report

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