Zusammenfassung:
Eine zentrale Aufgabe des Rechts besteht darin, das Zusammenleben in der Gesellschaft durch formale Regeln zu gewährleisten und diese gegebenenfalls an veränderte Anforderungen der Umwelt anzupassen. Dazu offnen sich Rechtswissenschaft und -praxis verstarkt gegenüber Befunden aus Nachbardisziplinen wie Ökonomie, Psychologie und Neurowissenschaften. Die ökonomische Analyse des Rechts (Law & Economics Approach, im Folgenden kurz L&E, Coase, 1960; Cooter & Ulen, 2004; Posner, 2003) sowie die zum großen Teil auf psychologischen Befunden basierende verhaltenswissenschaftlich informierte Analyse des Rechts (Behavioral Law & Economics Approach im Folgenden kurz BeL&E, Jolls & Sunstein, 2006; Sunstein, 2000) stellen in den USA inzwischen feste Bestandteile der juristischen Ausbildung dar und finden auch in Deutschland immer mehr Beachtung (Engel, Englerth, Lüdemann, & Spiecker genannt Döhmann, 2007; Grechenig & Gelter, 2007; Kirstein & Schmidtchen, 2003). Entsprechend werden bei der Bewertung rechtlicher Regelungen neben den klassischen Kriterien Gerechtigkeit (naturalistische Perspektive; vgl. Anwendung von Fairnessnormen; ...