Zusammenfassung:
Die Bundesregierung hat die Förderung von Beschäfti- gung mit niedrigen Bruttoarbeitsentgelten (Midijobs) zum 1. Januar 2023 ausgeweitet und die Verdienstobergrenze auf 2 000 Euro brutto monatlich angehoben. Rund 6,2 Millionen Menschen mit einem Midijob profitieren von reduzierten Sozialbeiträgen. Zudem erhalten sie die vollen Rentenansprü- che, obwohl sie verminderte Renten beiträge zahlen. Möglich wird das durch eine Umverteilung innerhalb des Versicher- tenkollektivs. Die Umverteilung widerspricht dem Prinzip der Beitragsäquivalenz. Dieser Wochenbericht untersucht den finanziellen Umfang der zusätzlichen Rentenanwartschaften und wie zielgenau die Förderung ausfällt. Der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) entgehen aufgrund der reduzier- ten Beiträge Einnahmen in Höhe von etwa einer Milliarde Euro im Jahr. Die Beiträge zur GRV fallen je entlasteter Person um durchschnittlich zwölf Euro im Monat niedriger aus als ohne Midijob-Regelung. Betrachtet man die Förderung nach Netto- äquivalenzeinkommen oder auch nach dem individuellen Bruttostundenlohn, dann zeigt sich, dass diese Politik wenig zielgenau ist. Von der Förderung profitieren auch Personen mit hohem Nettoäquivalenzeinkommen oder hohem Stun- denlohn, aber geringem Erwerbsumfang. Wenn die Politik in der Gesetzlichen Rentenversicherung umverteilen will, dann sollte sie diese Umverteilung neu justieren und zielge- richteter gestalten. Um Altersarmut effektiver zu bekämpfen, sollte direkt bei den Rentenanwartschaften der betroffenen Personen angesetzt oder der Grundrentenzuschlag erweitert werden.