Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/268637 
Year of Publication: 
2023
Series/Report no.: 
Policy Note No. 52
Publisher: 
EcoAustria - Institute for Economic Research, Vienna
Abstract: 
Mit Ende 2023 läuft das bestehende Paktum über den Finanzausgleich aus. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über dessen zukünftige Ausgestaltung. Letzte Änderung wurde im Jahr 2017 vorgenommen, danach wurde coronabedingt der Finanzausgleich verlängert. Aber auch in den vorherigen Jahren wurden nur relativ kleine Änderungen vorgenommen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit grundsätzlichen Überlegungen zur Stärkung der fiskalischen Dezentralisierung in Österreich und liefert Vorschläge für eine effizientere und resilientere Ausgestaltung des österreichischen Finanzausgleichs. Folgende Schritte zur Stärkung der Abgabenautonomie sollen verfolgt werden: * Verschiebung der Finanzierungsstruktur der Gemeinden weg von der Kommunalsteuer hin zur Grundsteuer * Eine bevorzugte Variante der Reform sieht eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer mit entsprechenden niedrigeren (Hebe-)Sätzen vor. Damit könnte der fiskalische Wettbewerb gestärkt werden. * Sollte sich die Umsetzung einer solchen Reform kurzfristig als zu schwierig erweisen, ist es möglich bei bestehender Bemessungsgrundlage die Hebesätze gänzlich abzuschaffen, um den Gemeinden eine verstärkte Finanzierung über die Grundsteuer zu ermöglichen. * Im Bereich der Bundesländer würden sich die Einkommensteuer und potenziell die motorbezogene Versicherungssteuer für eine Dezentralisierung anbieten. Letztere bietet eine gewisse Äquivalenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, da Ausgaben für den Straßenbau zu erheblichem Teil von Bundesländern getragen werden. Zur Reform des Finanzausgleichs im engen Sinne sollen folgende Schritte angedacht werden: * Zielorientierung und Flexibilisierung des Finanzausgleichs im Hinblick auf die operationale, zeitlich limitierte Festlegung politisch-strategischer Ziele (z. B. Klimaschutz, nachhaltige Raumentwicklung) * Laufende Kontrolle und Entflechtung von innerstaatlichen Transfers, um Transparenz und Verantwortlichkeit zu steigern und Widersprüchlichkeiten zu unterbinden * Aufgabenorientierter Lastenausgleich für Aufgaben mit räumlichen Spillovers oder für sonstige Lasten aus spezifischen sozioökonomischen oder geographischen Rahmenbedingungen * Stärkere Berücksichtigung von Aufgaben mit dynamischer Ausgabenentwicklung (insbesondere aufgrund demographischer Entwicklungen) in einem Lastenausgleich * Etablierung eines transparenten Ressourcenausgleichs mit gleichzeitiger Abschaffung innerstaatlicher Transfers, die auf der Finanzkraft basieren * Ein besonderes Augenmerk soll auf die Beibehaltung der Anreize der Gebietskörperschaften zum Ausbau der eigenen Finanzkraft gelegt werden. Das erfolgt in dem Nettoeffekte geringgehalten werden * Sowohl Lasten- als auch Ressourcenausgleich sollen Anreize zu Kooperationen zwischen den Gebietskörperschaften verstärken.
Document Type: 
Research Report

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