Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/264388 
Year of Publication: 
2022
Series/Report no.: 
Positionspapier aus der ARL No. 138
Publisher: 
Verlag der ARL - Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft, Hannover
Abstract: 
Neue Vorgaben verlangen von der Regionalplanung in Deutschland, dass ihre Festlegungen zum Hochwasserschutz vom Hochwasserrisiko abgeleitet werden, auch um eine ausreichende Anpassung an den Klimawandel zu erreichen. Ausgehend von dem identifizierten Hochwasserrisiko, d.h. nicht ausschließlich basierend auf Wahrscheinlichkeit bzw. Gefahr von Hochwasserereignissen, sind Vorrang- und Vorbehaltsgebietsausweisungen in Regionalplänen auf der Grundlage der Vulnerabilität von Raumnutzungen und ihrer Schutzbedürftigkeit gegenüber Überschwemmungen festzulegen. Flächennutzungen mit einem hohen Schadenspotenzial, die empfindlich auf Überschwemmungen reagieren, sind vorsorglich in Bereichen mit hohem Hochwasserrisiko auszuschließen. In deichgeschützten Bereichen darf das Risiko des Versagens von Schutzeinrichtungen nicht ausgeblendet werden. Hier ist mehr Risikovorsorge nötig, als bisher betrieben wird. Überschwemmungsbereiche mit Abfluss- und Rückhaltefunktion sind konsequent zu schützen. Neuer Retentionsraum - auch wenn die Retentionsfunktion noch nicht erbracht wird - ist durch Gebietsausweisungen in Regionalplänen vor konkurrierenden Nutzungen zu bewahren. Außerdem ist der Wasserrückhalt in der Fläche zu verbessern. Eine neue Aufgabe für die Raumordnung ist die Abstimmung ihrer Hochwasserschutzfestlegungen in Flussgebietseinheiten.
Subjects: 
Regionalplanung
Hochwasserrisiko
Hochwasserschutz
Persistent Identifier of the first edition: 
Creative Commons License: 
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Document Type: 
Research Report

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