Abstract:
Durch die anschwellende Inflation ist im Rahmen der Einkommensbesteuerung das Phänomen der »kalten Progression« wieder in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt. Bei den Beratungen zum Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022 (BT-Drucks. 20/1333 vom 5. April 2022) verkündete der Bundesfinanzminister, dass er die Wirkungen der »kalten Progression« begrenzen wolle. Die durch die Inflationseffekte anfallenden Steuermehreinnahmen, insbesondere Umsatzsteuer und Lohnsteuer, wolle die Bundesregierung durch Steuerentlastungsmaßnahmen zurückgeben. Als eine Maßnahme hierzu solle der neue Einkommensteuertarif 2022 beitragen. Dieser Beitrag diskutiert die erforderlichen Maßnahmenschritte.