Abstract:
Am 4.4.2022 hat die Bundesregierung ein Konzept für ein Stufenmodell veröffentlicht, in dem die Höhe der Umlagefähigkeit der CO2-Kosten nach Gebäudeenergieklassen differenziert wird. Mieter werden demnach bei den (zusätzlichen) Heizkosten entlastet, wenn sie in energetisch schlechten Gebäuden wohnen. Vermieter erfahren einen größeren Anreiz, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Der vorgesehene Nachweis über die Heizkostenabrechnung basiert jedoch auf Verbrauchswerten, was mitunter zu falschen Einstufungen führt und Mieter nicht zum sparsamen Heizen motiviert. Eine bessere Grundlage wären belastbare Energiebedarfswerte, wodurch der dringende Reformbedarf bei den Energieausweisen deutlich wird.