Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/255783 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2021
Schriftenreihe/Nr.: 
SWP-Aktuell No. 30/2021
Verlag: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Zusammenfassung: 
Mit dem ersten 'Fünfjahresplan über den Aufbau von Rechtsstaatlichkeit (2020-2025)' konkretisiert Chinas Führung ihre Vision eines kohärenten, genuin chinesischen Rechtssystems. Im Mittelpunkt steht dabei der Begriff 'sozialistische Rechtsstaatlichkeit chinesischer Prägung'. Bis 2035 soll sie im Wesentlichen etabliert sein. Marxistisch-leninistische Rechtskonzepte bleiben fundamental. Durch das Recht als Instrument soll der Staat effizienter werden. Willkür bei der Rechtsfindung soll für den Großteil der Bevölkerung reduziert werden, unter anderem mit Hilfe von Hochtechnologie. In ausgewählten Teilbereichen, zum Beispiel bei prozessualen Fragen, lässt sich Beijing für den Aufbau der chinesischen 'Rechtsstaatlichkeit' vom Westen inspirieren. Eine unabhängige Justiz und das Prinzip der Gewaltenteilung aber lehnt die Parteistaatsführung weiterhin strikt als 'fehlerhafte westliche Gedanken' ab. Beijing geht es explizit darum, auch international für Chinas Rechtsvorstellungen zu werben, Standards zu etablieren und Interessen mittels des Rechts durchzusetzen. Daher sollten Berlin und Brüssel ihr besonderes Augenmerk auf chinesische Rechtsvorstellungen richten. Vertiefte Kenntnisse darüber sind zwingend notwendig, um die strategischen Implikationen von Chinas Rechtspolitik zu erfassen, die Handlungslogik besser zu verstehen und adäquat darauf zu reagieren
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
Datei
Größe
353.36 kB





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.