Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/254845 
Year of Publication: 
2009
Series/Report no.: 
SWP-Aktuell No. 41/2009
Publisher: 
Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), Berlin
Abstract: 
Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juni 2009 mit seinem »Ja« zum Vertrag von Lissabon die Forderung verbunden, die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundes-rat an der Fortentwicklung des europäischen Integrationsprozesses zu stärken. Für alle Fälle eines vereinfachten Verfahrens zur Änderung oder Anpassung des Lissabonner Vertrages bedürfe es einer gesetzlichen Regelung der Beteiligungsrechte. Das Gericht hat sein Urteil genutzt, um die für Deutschland bestehenden politischen und rechtlichen Grenzen des europäischen Integrationsprozesses grundsätzlich neu zu definieren, indem es die Bereiche unantastbarer Gestaltungshoheit des nationalen Gesetzgebers benennt. Damit verkürzt das Gericht die europapolitische Integrationsverantwortung von Bundestag und Bundesrat auf die Überwachung der europapolitischen Entscheidungen der Exekutive und setzt den Akzent der parlamentarischen Mitwirkung an der Europapolitik auf die Einhegung qualitativer Integrationsschritte
Document Type: 
Research Report

Files in This Item:
File
Size
81.09 kB





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.