Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/253662 
Year of Publication: 
2020
Publisher: 
ZBW – Leibniz Information Centre for Economics, Kiel, Hamburg
Abstract: 
Die Vorlage von in der Regel unterschiedlicher ökonometrischer Evidenz durch die verschiedenen Parteien birgt die Gefahr, dass diese vor Gericht ohne weitere Analyse als widersprüchlich erachtet und damit ggf. sogar gänzlich ignoriert werden. Mittels des Konzepts der "severity" oder "Schwere" einer vorgelegten Evidenz entwickeln wir ein einfaches Vorgehen, durch das zwischen Fällen einer tatsächlichen oder nur vermeintlichen Widersprüchlichkeit unterschieden werden kann. Wir schlagen ebenfalls eine Verfahren vor, wie im Falle einer lediglich vermeintlichen Widersprüchlichkeit eine Gesamtwürdigung erfolgen kann.
Document Type: 
Working Paper

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