Abstract:
Der Vertrag von Lissabon schafft ein neuartiges direktdemokratisches Instrument in Form der Europäischen Bürgerinitiative (EBI). Damit kann die Europäische Kommission aufgefordert werden, einen Rechtsakt zu einem Thema vorzuschlagen, zu dem es nach Ansicht der Initiatoren einer Maßnahme bedarf, um die Ziele des EU-Vertrages umzusetzen. Notwendig sind hierzu die Unterschriften von einer Million wahlberechtigten Unionsbürgern aus einer "erheblichen Anzahl" von Mitgliedstaaten. Europäische Bürgerinitiativen können formal wie inhaltlich in Konflikt mit vergleichbar gelagerten, bereits bestehenden, partizipatorischen Vertragsangeboten geraten. Daher untersucht die Studie insbesondere die Konfliktkonstellationen zum Petitionsrecht beim Europäischen Parlament, zur Beschwerde bei dem bzw. der Europäischen Bürgerbeauftragten sowie zu den Aufforderungsrechten des Europäischen Parlaments und des Ministerrates. Um die EBI in der Praxis anzuwenden, müssen das Europäische Parlament und der Ministerrat nun in einer Umsetzungsverordnung zahlreiche Details regeln. Dafür gibt die Studie auf Basis der Erfahrungen mit anderen Initiativrechten in den Mitgliedstaaten Empfehlungen, die sich an den drei Phasen einer EBI orientieren: (I) Anmeldung, (II) Unterschriftensammlung und -verifizierung sowie (III) Positionierung der Kommission