Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/246910 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungspraxis No. 31
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Zusammenfassung: 
Grundlage dieser Auswertung sind zehn Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit, die zu Beginn der Corona- Krise abgeschlossen wurden. Sie zeigen den Wert der betrieblichen Mitbestimmung in der Krise. Konjunkturbedingte Kurzarbeit bedeutet, die regelmäßige Arbeitszeit wird vorübergehend verringert oder auf null gesetzt. Den Verdienstausfall übernimmt zu 60 Prozent (bzw. 67 Prozent mit Kind) die Agentur für Arbeit. In günstigen Fällen stocken Tarifverträge die verbleibende Differenz auf. Qualifizierte und eingearbeitete Beschäftigte bleiben dem Unternehmen erhalten. Das hat sich in der Finanzkrise 2009 bewährt und ist auch heute das Instrument der Stunde, um Beschäftigung zu sichern.
Schlagwörter: 
Corona
Kurzarbeit
Betriebsvereinbarungen
Arbeitszeit
Verdienstausfall
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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