Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/246910 
Year of Publication: 
2020
Series/Report no.: 
Mitbestimmungspraxis No. 31
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.), Düsseldorf
Abstract: 
Grundlage dieser Auswertung sind zehn Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit, die zu Beginn der Corona- Krise abgeschlossen wurden. Sie zeigen den Wert der betrieblichen Mitbestimmung in der Krise. Konjunkturbedingte Kurzarbeit bedeutet, die regelmäßige Arbeitszeit wird vorübergehend verringert oder auf null gesetzt. Den Verdienstausfall übernimmt zu 60 Prozent (bzw. 67 Prozent mit Kind) die Agentur für Arbeit. In günstigen Fällen stocken Tarifverträge die verbleibende Differenz auf. Qualifizierte und eingearbeitete Beschäftigte bleiben dem Unternehmen erhalten. Das hat sich in der Finanzkrise 2009 bewährt und ist auch heute das Instrument der Stunde, um Beschäftigung zu sichern.
Subjects: 
Corona
Kurzarbeit
Betriebsvereinbarungen
Arbeitszeit
Verdienstausfall
Persistent Identifier of the first edition: 
Document Type: 
Research Report

Files in This Item:
File
Size





Items in EconStor are protected by copyright, with all rights reserved, unless otherwise indicated.