Abstract:
Die Worte Wettbewerb und Gemeinwohl kommen im Grundgesetz nicht vor. In ständiger Rechtsprechung betont das Bundesverfassungsgericht, dass das Grundgesetz keine Entscheidung über die deutsche Wirtschaftsverfassung getroffen hat. Gleichwohl hat das Gericht häufig über das Verhältnis von Wettbewerb und Gemeinwohl entschieden. Es hat den Wettbewerb, also das freie Spiel der Kräfte, vor allem als eine Gefahr für das Gemeinwohl gedeutet. Vor allem sind die einschlägigen Entscheidungen aber sehr kursorisch. Dieser Beitrag systematisiert die Entscheidungspraxis und stellt ihr Kerngedanken der Wettbewerbstheorie entgegen. Für den wirtschaftlichen Wettbewerb finden sich diese Gedanken in der ökonomischen Theorie, für den Stimmenwettbewerb in der politischen Theorie, für den Meinungswettbewerb in der publizistischen Theorie, für den Wettbewerb der Rechtsordnungen in Albert O. Hirschmans Theorie von Widerspruch und Abwanderung.