Abstract:
Deutsche Banken begleiten vielfältige Geschäfte mit Auslandsbezug. Vor allem Kreditgeschäfte und Akkreditive sind die häufigsten Geschäftsarten, an denen deutsche Banken als Finanzierungspartei gemeinschaftlich mit anderen ausländischen Finanzinstituten auftreten. Im Rahmen solcher Geschäfte verlangen ausländische Geschäftspartner häufig die Einhaltung von ausländischen Sanktionsvorschriften und verankern dies in den vertraglichen Dokumenten. Beteiligen sich Finanzinstitute, beispielsweise als Kreditnehmer, so wird die Einhaltung der ausländischen Sanktionsvorschriften direkt von den Finanzinstituten verlangt. Treten jedoch Finanzinstitute als Kreditgeber auf, was eher häufiger der Fall ist, so fordern die Finanzinstitute den Kreditnehmer auf, ausländisches Sanktionsrecht einzuhalten. Die Verpflichtung zur Einhaltung von ausländischen Sanktionsvorschriften widerspricht den Anti-Boykott-Regelungen auf nationaler und gegebenenfalls auf europäischer Ebene.