Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/243472 
Year of Publication: 
2020
Series/Report no.: 
Research Papers in Economics No. 5/20
Publisher: 
Universität Trier, Fachbereich IV - Volkswirtschaftslehre, Trier
Abstract: 
In Reaktion auf die Coronakrise hat das deutsche Parlament bereits im März 2020 die Möglichkeit zur Mietstundung und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen. Diese temporären Maßnahmen sollten die Zeit überbrücken, bis staatliche Hilfe die Betroffenen erreicht. Da private Haushalte u.a. durch Kurzarbeit vor erheblichen Einkommenseinschnitten stehen, verlagert sich das Problem der Insolvenz jedoch lediglich auf einen späteren Zeitpunkt. Um dies zu verhindern, diskutieren wir ein zweckgebundenes, monetäres Substitut für das ausfallende Einkommen, gekoppelt an staatliche Leistungen. Dadurch verschiebt sich bei Kreditverträgen das Ende der Laufzeit, da auch unser Instrument nur eine Überbrückung darstellt. Im Gegensatz zu den bisherigen Maßnahmen wird zum einen der Geldstrom weitestgehend aufrecht erhalten und zum anderen können die Kosten der Krise aus der Realwirtschaft herausgeleitet werden. Das monetäre Substitut kann für Kapitalzahlungen entlang der Wirtschaftskette bis zum Bankensektor weitergeleitet werden. Der Höhe entsprechend sollte die EZB die Eigenkapitalanforderungen der Geschäftsbanken vorübergehend senken. Wir argumentieren, dass die aktuelle Rezession rein exogen und somit die Vermeidung von daraus resultierenden Privatinsolvenzen effizient ist. Zudem kann unser Instrument den Nachfrageeinbruch abmildern und Planungssicherheit schaffen.
Document Type: 
Working Paper

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