Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/243168 
Erscheinungsjahr: 
2021
Schriftenreihe/Nr.: 
Policy Note No. 48
Verlag: 
EcoAustria - Institute for Economic Research, Vienna
Zusammenfassung: 
Die österreichische Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm die Umsetzung einer ökosozialen Steuerreform zum Ziel gesetzt. Damit sollen CO2-Emissionen stärker besteuert werden, um internationalen Verpflichtungen zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasemissionen nachzukommen. Aus ökonomischer Sicht können der Emissionshandel und Steuern effiziente Instrumente sein, um dieses Ziel mit möglichst geringen Kosten zu erreichen. Dabei ist der Emissionshandel grundsätzlich vorzuziehen, da er die Erreichung eines Reduktionsziels "garantieren" kann. Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass in einer Vielzahl europäischer Länder eine CO2-bezogene Abgabe, teilweise schon seit geraumer Zeit, existiert. Im Vergleich ist aber zu berücksichtigen, dass in Österreich ebenso fiskalisch bedeutsame Abgaben bestehen, die CO2-Emissionen indirekt besteuern. Der internationale Vergleich zeigt, dass die Höhe der Steuer in einzelnen Ländern Europas sehr unterschiedlich ausfällt, von deutlich unter 10 Euro bis knapp 120 Euro je Tonne CO2 in Schweden. Im Schnitt über die Länder mit einer CO2-Abgabe beträgt diese etwa 35 Euro. In Deutschland sieht das nationale Emissionshandelssystem derzeit einen Preis von 25 Euro vor, der bis 2025 schrittweise auf 55 Euro erhöht werden soll. In relevanten Vergleichsländern ist die Einhebung einer CO2-Abgabe mit einer Form der Vergütung der Einnahmen an die Abgabenleistenden verbunden. Dies erfolgt beispielsweise in der Schweiz auf Basis der Lohnsumme eines Unternehmens bzw. pauschal an private Haushalte. In Schweden wurde die Einkommensteuerbelastung reduziert. In Deutschland ist derzeit nur eine Reduktion der ErneuerbarenEnergie-Gesetz-Umlage geplant. Dies würde in Österreich den Beiträgen zur Ökostromförderung entsprechen. Aus ökonomischer Sicht würde das Wachstum und die Beschäftigung bei einer Senkung der Steuern auf das Einkommen (Einkommensteuer und Körperschaftsteuer) und einer Lohnnebenkostensenkung am kräftigsten gestärkt werden. Diese Abgaben weisen auch ein hinreichend großes Aufkommen für eine Rückvergütung auf. Damit könnten die Wachstumskräfte in der Ökonomie und die Beschäftigungsnachfrage gestärkt werden. Zu diesem Ergebnis kommen auch Studien, die sich mit der Rückvergütung von Umweltabgaben beschäftigen. Um den Handlungsspielraum zu erweitern, wäre ein Grenzausgleichsystem (border adjustment) eine Ergänzung zu einer CO2-Bepreisung. Exporte wären vom CO2-Preis entlastet und Importe mit einer CO2-Bepreisung belastet. Je größer der Wirtschaftsraum ist, der ein solches Grenzausgleichssystem einführt, desto größer wäre der Druck auch auf Drittstaaten, ebenfalls weniger CO2- intensiv zu produzieren.
Dokumentart: 
Research Report

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