Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/242794 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2020
Schriftenreihe/Nr.: 
Analysen und Stellungnahmen No. 8/2020
Verlag: 
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE), Bonn
Zusammenfassung: 
Unter dem Leitgedanken 'Leave no one behind' hat sich die Weltgemeinschaft mit der Agenda 2030 zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen armer und marginalisierter Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Zu ihnen gehören in vielen Fällen auch Geflüchtete und Migrant*innen. Um Fortschritte in der Umsetzung der Agenda 2030 sichtbar zu machen, wurde ein strukturierter Prozess aufgesetzt. Hierfür sind die Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) maßgebend. Die gesonderte Berücksichtigung von Geflüchteten und Migrant*innen in dieser Fortschrittsüberprüfung war von Anfang an vorgesehen. Dies stellt jedoch hohe Anforderungen an die Datenverfügbarkeit: Um im strukturierten Überprüfungsprozess der SDGs Veränderungen in der Lebenssituation migrantischer Bevölkerungsgruppen nachvollziehbar zu machen, bedarf es nach Migrationsstatus aufgeschlüsselte Daten. Diese Aufschlüsselung ermöglicht es, Rückschlüsse auf das Wohlergehen der Geflüchteten und Migrant*innen zu ziehen. Ziel 17.18 der Agenda 2030 fordert explizit die differenzierte Berücksichtigung dieser Bevölkerungsgruppe in den personenbezogenen SDGs sowie den hierfür notwendigen Kapazitätsausbau im Bereich der Datenerhebung. Zensusdaten, Daten aus nationalen Verwaltungsregistern und Stichprobenerhebungen stellen mögliche Quellen zur Erreichung dieser Zielsetzung dar; allerdings unterscheiden sich diese Datensätze hinsichtlich ihrer Reichweite und Fähigkeit, verschiedene Arten von Informationen zu erfassen und bilden jeweils nur einen Teil der Realität ab. Fünf Jahre nach Verabschiedung der SDGs ist die Bilanz daher ernüchternd: Nach wie vor fehlen in den meisten Ländern nach Migrationsstatus disaggregierte Daten. Damit wächst die Gefahr, dass sich bestehende Benachteiligungen verstetigen oder verstärken. Im Kontext ihres umfassenden Engagements für die Umsetzung der SDGs sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Geflüchtete und Migrant*innen im Follow-Up- und Review-Prozess der Agenda 2030 systematisch berücksichtigt werden. Für die von der VN ausgerufene 'Dekade der Umsetzung' leiten sich hieraus folgende Empfehlungen ab: * Harmonisierung von Migrationsdefinitionen: Bei der Datenerhebung sollten die von der VN-Statistikkommission empfohlenen Definitionen verwendet werden. * Unterstützung der Datenerhebung: Die personellen und finanziellen Kapazitäten der nationalen Statistikbehörden in Partnerländern sollten systematisch gestärkt werden. * Stärkung von Synergien: Zwischen migrationsspezifischen Datenzentren und übergeordneten, eng mit dem SDG-Prozess verbundenen Dateninitiativen sollten Brücken geschlagen werden. * Ausbau von Migrationsexpertise im SDG-Prozess: Um Veränderungen in der Lebenssituation von Migrant*innen und Geflüchteten stärker zu berücksichtigen, sollte Migrationsexpertise systematischer als bisher in die Vorbereitung der SDG-Reviews eingebunden werden.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Creative-Commons-Lizenz: 
cc-by Logo
Dokumentart: 
Research Report

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1.3 MB





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